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Abschaltung von Rufnummern PDF Drucken E-Mail
Die Bundesnetzagentur teilte uns heute mit, daß sie aufgrund unserer Hinweise die Abschaltung der Rufnummern 0900 5991123 und 0900 5105001 sowie ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot angeordnet hat.

Nachstehend die Original-Email:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt, da Sie unerwünschte automatisierte Anrufe erhalten hatten, bei denen in einer Bandansage die Rufnummern (0)900 5 991123 bzw. (0)900 5 105001 zum Rückruf beworben wurden.

Aufgrund des Verstoßes gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie gegen Preisangabepflichten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde die Abschaltung der vorgenannten (0)900er-Rufnummern angeordnet.

Zugleich wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Verbindungen zu der Rufnummer (0)900 5 991123 zwischen dem 12.08.2008 und dem Zeitpunkt der Abschaltung angeordnet. Ferner wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Verbindungen zu der Rufnummer (0)900 5 105001 zwischen dem 18.08.2008 und dem Zeitpunkt der Abschaltung angeordnet.

Bitte melden Sie sich, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Gespräche trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind. Informationen zu den von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auch im Internet unter www.bundesnetzagentur.de unter dem Link „Rufnummernmissbrauch – Spam – Dialer“, „Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch im Bereich Dialer, Spam und Sprachtelefonie“.

Erlauben Sie mir noch folgenden Hinweis:
Das TKG eröffnet für die Bundesnetzagentur nicht die Möglichkeit, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Ich empfehle Ihnen daher, Ihre eventuellen zivilrechtlichen Ansprüche ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesnetzagentur